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Förder­kontrolle

Die Förder­nehmer sind ver­pflichtet die zweckgewidmete Ver­wendung der Förder­mittel, sowohl zahlen­mäßig als auch inhalt­lich zu doku­men­tieren und am Anfang des Folge­jahres an die BSG zu über­mitteln. Auf Basis der über­mit­telten Doku­mente werden alle abgerech­neten Positio­nen/Belege auf mehrere Aspekte hin über­prüft. Ziel der Kontrolle ist es, durch eine risiko­orien­tierte Vor­gehens­weise aus­reichende und ange­messene Prüfungs­nachweise zu erhalten, sodass die wid­mungs­gemäße Ver­wen­dung gem. § 23 Abs. 4 BSFG 2017 bestätigt werden kann.

Auf inhalt­licher Kontroll­ebene arbeitet die Abteilung Finanzen, Recht und Kontrolle in enger Zusam­men­arbeit mit den Fach­ab­tei­lungen. Zur Sicher­stellung der Korrekt­heit der über­mit­telten Verwen­dungs­nach­weise werden zufalls­basiert als auch bewusst, Belegs­stich­proben ausgewählt und überprüft. Die Prüfung der Belege erfolgt in den Räumlich­keiten der BSG (wenn der Förder­nehmer diese per E‑Mail, Post oder per­sönlich über­mittelt) oder direkt beim Förder­nehmer. Zu jedem über­prüften Beleg wird auch der voll­ständi­ge Zahlungs­fluss an den Letzt­empfänger kon­trolliert. Zusätzlich zur Stich­proben­prüfung werden ver­tiefte Prüfungen bis hin zu Voll­prüfungen durch­geführt.

Doku­mentiert werden die Prüf­prozesse und die Prüf­ergeb­nisse in Prüf­proto­kollen. Nachdem die Prüfung durch­geführt wurde, wird dem Förder­nehmer ein vor­läufiges Prüf­proto­koll mit detail­lierten Infor­ma­tionen zur Förder­ab­rech­nung/Kon­trolle über­mit­telt. Werden inner­halb der Frist Nach­reichungen zu fehlenden Infor­ma­tionen und/oder Ersatz­belege einge­reicht, werden diese geprüft und in das finale Ergebnis ent­sprechend ein­ge­arbeitet. Das endgültige Ergebnis der Kontrolle bildet das von der Geschäfts­führung gezeichnete finale Prüf­protokoll.

Im Zuge der gesamten Förder­kon­trolle ist die Abteilung Finanzen, Recht und Kontrolle im engen Kontakt und ständigen Austausch mit den Förder­nehmern und steht bei recht­lichen und abrech­nungs­spezi­fischen Fragen jederzeit zur Ver­fügung.

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