















Spitzensport
Die allgemeine Leistungs- und
Spitzensportförderung – Eckdaten
33,5 Mio. € / Jahr *
59 Fachverbände mit und ohne Olympischen Sportarten
Für alle Bundes-KaderathletInnen
4-jährige Förderperiode
Ziel: die Unterstützung der Fachverbände zur Schaffung optimaler Strukturen und Rahmenbedingungen für österreichische AthletInnen vom Nachwuchs bis hin zur allg. Klasse.
Der Großteil der Förderung wird für Reisekosten der AthletInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen aufgewendet. Darüber hinaus stellen die Personalkosten für TrainerInnen, SportdirektorInnen und für das Verbandsmanagement sowie die Aufrechterhaltung geeigneter Sportinfrastruktur einen weiteren zentralen Teil der Förderung dar.
*exkl. ÖFB. Dieser erhält gem. § 9 BSFG 2017 pro Jahr 6,5 Mio. € aus dem Bereich des Leistungs- und Spitzensports sowie 8,47 Mio. € aus dem Bereich des Breitensports.
Die athletenspezifische
Spitzensportförderung – Eckdaten
7 Mio. € / Jahr
32 Fachverbände mit Olympischen Sportarten
270 AthletInnen
1-jährige Förderperiode
Ziel: die spezifische Unterstützung österreichischer AthletInnen am Weg zu internationalen Spitzenleistungen. Förderungswürdig sind AthletInnen, die bereits herausragende Leistungen bei internationalen Wettkämpfen erbracht haben. Die Förderung ist zweckgewidmet und kann daher vom Fachverband ausschließlich für diese AthletInnen eingesetzt werden.
Wie wird die Höhe der Förderung berechnet?
Allgemeine Leistungs- und Spitzensportförderung gem. §§ 6-8 BSFG 2017

Gem. § 6 Abs. 1 BSFG 2017 ist für die Förderung der Bundes-Sportfachverbände deren Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Struktur der Sportart und der unterschiedlichen Anforderungen an olympische und nicht-olympische Sportarten von der Bundes-Sport GmbH zu bewerten.
Die Struktur einer Sportart und die bisherige Leistungsfähigkeit eines Verbandes spiegeln sich in der Förderung Periode „ALT“ wieder.
Die Förderung der vorangegangenen Periode wird mit einem Bewertungsfaktor multipliziert und ergibt die Förderung für die neue Periode. Der Bewertungsfaktor ist das Ergebnis aus einer leistungsorientierten (vergangenheitsbezogen) und einer potentialorientierten (zukunftsorientiert) Bewertung.
Für die leistungsorientierte Bewertung werden im Rahmen des internationalen Erfolgsnachweises gem. § 6 Abs. 2 Z 1 BSFG 2017 die Ergebnisse bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften sowie World Games berücksichtigt. Die internationale Bedeutung gem. § 6 Abs. 2 Z 2 BSFG 2017 wird anhand der Anzahl der Mitgliedsnationen im internationalen Fachverband bewertet. Die besondere nationale Bedeutung gem. § 6 Abs. 2 Z 2 BSFG 2017 wird auf Basis der Anzahl der Mitgliedsvereine in Österreich beurteilt. In Abhängigkeit der erreichten Ergebnisse sowie der Daten für die Bedeutung der Sportart wird jeder Fachverband einem der 5 Leistungscluster (LC 1 = der höchste Cluster) zugeteilt.
Für die potentialorientierte Bewertung hat jeder Fachverband ein Verbandskonzept einzureichen. Dadurch kann zukünftiges Potential in den Bereichen Sportliche Entwicklungsperspektive, Qualität und Ausmaß der Nachwuchsarbeit sowie Qualität der Verbandsstruktur und Verbandsarbeit gem. § 6 Abs. 2 Z 3 bis 5 BSFG 2017 beurteilt werden. In Abhängigkeit der Bewertung dieses Konzeptes wird jeder Fachverband einem der 5 Potentialcluster (PC 1 = der höchste Cluster) zugeteilt.
Diese zweidimensionale Bewertung ergibt 25 mögliche Bewertungsfelder mit unterschiedlichen Bewertungsfaktoren. Grundsätzlich werden drei unterschiedliche Förderstrategien unterschieden:
Die Felder 1‑10 bilden die grüne Zone. Der Bewertungsfaktor beträgt > 1. Der Fachverband bekommt demnach mehr Förderung als in der vorangegangenen Förderperiode.
Die Felder 11‑15 bilden die weiße Zone. Der Bewertungsfaktor beträgt 1. Der Fachverband bekommt demnach die gleiche Förderung wie in der vorangegangenen Förderperiode.
Die Felder 16‑25 bilden die rote Zone. Der Bewertungsfaktor beträgt < 1. Der Fachverband bekommt demnach weniger Förderung als in der vorangegangenen Förderperiode.
Athletenspezifische Spitzensportförderung gem. § 5 Abs. 3 Z 2 BSFG 2017
In der athletenspezifischen Spitzensportförderung werden ergebnisorientierte Rahmenkriterien herangezogen, um eine grundsätzliche Förderwürdigkeit einzelner AthletInnen festzustellen. Es wird in 5 Kader unterschieden:
Kader Tokio 2020 & Kader Peking 2022
Event | Einzel/Team | Parasport |
---|---|---|
Olympische/Paralympische Spiele | 1. – 8. | 1. – 5. |
Weltmeisterschaften | 1. – 8. | 1. – 5. |
Europameisterschaften | 1. – 3. | 1. – 3. |
Kader Anschluss / Nachwuchs
Event | Einzel/Team |
---|---|
Nachwuchsweltmeisterschaften | 1. – 8. |
Nachwuchseuropameisterschaften | 1. – 8. |
Weltmeisterschaften | Teilnahme |
Europameisterschaften | 1. – 16. |
Kader Mannschaften
Event | |
---|---|
Olympische/Paralympische Spiele | Qualifikation |
Weltmeisterschaften | Qualifikation |
Europameisterschaften | Qualifikation |
Diese ergebnisorientierten Rahmenkriterien stellen eine Orientierungshilfe dar und beziehen sich auf das Förderjahr 2020. Darüber hinaus analysiert und beurteilt die BSG mehrjährige Entwicklungsverläufe, Forecast Berechnungen sowie Entwicklungskorridore für Olympische Spiele und Weltmeisterschaften. Dadurch wird eine möglichst effiziente und zielorientierte Fördervergabe gewährleistet. Die Höhe der Förderung hängt von mehreren, teilweise individuellen Faktoren ab. Beispielsweise wird der erforderliche Materialaufwand berücksichtigt (eine Wettkampfbeschickung mit einem Segelboot erhöht die Kosten beispielsweise um ein Vielfaches).
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